Abgemeldetes Auto wieder zulassen — online, solange es keine sieben Jahre stand.
Ein abgemeldetes Auto lassen Sie online wieder zu, wenn es höchstens sieben Jahre außer Betrieb war, eine gültige Hauptuntersuchung hat und die Sicherheitscodes der Zulassungsbescheinigungen lesbar sind (§ 29 FZV). Holen Sie Ihr eigenes Auto mit dem reservierten Kennzeichen zurück, brauchen Sie den Fahrzeugbrief dafür nicht einmal.
79,99 € inkl. Amtsgebühren§ 29 FZVStand 17. September 2026
Welche Bedingungen nennt § 29 FZV?
Die internetbasierte Wiederzulassung ist eigens geregelt. Vier Punkte entscheiden, ob Ihr Fall online läuft; der fünfte ergibt sich aus § 16 FZV.
| Bedingung | Was sie bedeutet | Fundstelle |
|---|---|---|
| Höchstens sieben Jahre abgemeldet | Gerechnet bis zum Tag des Antrags. | § 29 Abs. 2 FZV |
| Code des Fahrzeugscheins | Der Schein, mit dem abgemeldet wurde, wird durch seinen Code nachgewiesen. | § 29 Abs. 3 Nr. 1 FZV |
| Code des Fahrzeugbriefs | Nicht nötig, wenn derselbe Halter das bisherige Kennzeichen weiterführt. | § 29 Abs. 3 Nr. 2, Abs. 4 FZV |
| Kein Verwertungsnachweis | Sie erklären, dass das Auto nicht verschrottet gemeldet wurde; das Portal prüft die Angabe. | § 29 Abs. 5 FZV |
| Hauptuntersuchung | War während der Stilllegung eine HU fällig, muss sie vorher gemacht werden. | § 16 Abs. 2 FZV |
Macht es einen Unterschied, wer das Auto wieder zulässt?
Ja, bei den Papieren und bei der Amtsgebühr. Am einfachsten ist der Fall, dass Sie Ihr eigenes Auto mit dem Kennzeichen zurückholen, das Sie bei der Abmeldung reserviert haben: Dann entfällt der Fahrzeugbrief, und die Amtsgebühr ist mit 10,60 € die niedrigste.
| Variante | Codes | Amtsgebühr online |
|---|---|---|
| Eigenes Auto, reserviertes Kennzeichen, selber Bezirk | Fahrzeugschein | 10,60 € (Nr. 221.7) |
| Eigenes Auto, neues Kennzeichen | Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief | 12,80 € (Nr. 221.1.1) |
| Abgemeldet gekauft (neuer Halter) | Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief | 12,80 € (Nr. 221.1.1) |
Die Reservierung des Kennzeichens bei der Abmeldung hält längstens zwölf Monate ab dem Tag der Außerbetriebsetzung (§ 16 Abs. 1 FZV). Ist sie abgelaufen, bekommen Sie ein neues Kennzeichen — oder reservieren die alte Kombination erneut, sofern sie noch frei ist.
Die HU ist abgelaufen — wie kommt das abgemeldete Auto zur Prüfstelle?
Mit den bisherigen, entstempelten Schildern — wenn das Kennzeichen für Sie reserviert ist und Ihre Versicherung die Fahrt abdeckt. Die FZV erlaubt Fahrten im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren ausdrücklich, aber nur in engen Grenzen.
„Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere […] Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung […], dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Zulassungsbezirks mit ungestempelten Kennzeichenschildern durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat oder eine Reservierung nach § 16 Absatz 1 Satz 5 besteht und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.“
- Erlaubt ist nur der eigene und ein angrenzender Zulassungsbezirk.
- Ohne Reservierung und ohne zugeteiltes Kennzeichen brauchen Sie ein Kurzzeitkennzeichen; die Behörde nimmt dafür 10,20 € (GebOSt Nr. 221.4), Schilder und Versicherung kommen hinzu.
- Klären Sie vor der Fahrt mit Ihrem Versicherer, dass die eVB diese Fahrt abdeckt.
Was fragen Halter vor der Wiederzulassung?
Mein Auto ist seit acht Jahren abgemeldet — geht es online?
Nein. Nach mehr als sieben Jahren Stilllegung ist die internetbasierte Wiederzulassung ausgeschlossen. Sind die Daten im Zentralen Fahrzeugregister schon gelöscht, kann die Behörde zusätzlich eine Begutachtung nach § 21 StVZO verlangen.
Kann ich meine alten Schilder wieder verwenden?
Ja, wenn Ihnen dieselbe Kombination wieder zugeteilt wird und die Schilder unbeschädigt sind. Die neuen Stempelplaketten kommen auf einem Plakettenträger per Post.
Brauche ich eine neue eVB-Nummer?
Ja. Die Wiederzulassung verlangt eine aktuelle eVB-Nummer Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung; die Behörde prüft sie automatisch beim Versicherer.
Was kostet die Wiederzulassung?
Bei ZulassungOnline24 79,99 € inklusive aller Amtsgebühren. Neue Schilder kosten 20,00 € je Stück zuzüglich Versand ab 6,90 €; eine fällige Hauptuntersuchung ist nicht enthalten.
Quellen: § 29 FZV · § 16 FZV · § 12 FZV · GebOSt, Anlage zu § 1. Stand: .