Dreißig Jahre machen noch keinen Oldtimer.
Das H am Ende des Kennzeichens ist keine Altersangabe, sondern eine Einstufung. Sie setzt ein Gutachten nach § 23 StVZO voraus, in dem eine amtlich anerkannte Prüfstelle den Erhaltungszustand beurteilt. Ohne dieses Gutachten wird der Zusatzbuchstabe nicht zugeteilt — wie alt das Fahrzeug auch ist.
Vier Schritte, und der erste ist nicht die Zulassung
Die häufigste teure Verwechslung: erst zulassen, dann das Gutachten machen. Dann steht der Vorgang zweimal an — mit zweimal Gebühr.
- Alter prüfen. Maßgeblich ist das Datum der Erstzulassung; das Fahrzeug muss mindestens 30 Jahre alt sein.
- Gutachten nach § 23 StVZO einholen. Eine amtlich anerkannte Prüfstelle beurteilt den Zustand: weitgehend originalgetreu, gepflegt, erhaltenswert. Umbauten, die zum Fahrzeug zeitgenössisch passen, sind möglich — spätere Modernisierungen in der Regel nicht.
- Hauptuntersuchung. Sie ist eine eigene Prüfung und läuft neben dem Gutachten; viele Prüfstellen erledigen beides in einem Termin.
- Zulassung beantragen — mit Gutachten und gültiger HU. Erst jetzt wird das H zugeteilt.
| H-Kennzeichen | Gebührennummer 224.6 |
|---|---|
| Zulassung selbst | Neuzulassung (221.1.1) oder Wiederzulassung (221.7) |
| Saisonkennzeichen dazu | Gebührennummer 228 — die Kombination mit dem H ist zulässig |
Erst das Abmeldedatum, dann alles andere
Bei einem lange stillgelegten Fahrzeug entscheidet ein einziges Datum über den gesamten Aufwand: das Datum der Außerbetriebsetzung in der Zulassungsbescheinigung.
- Weniger als sieben Jahre her — das Fahrzeug steht noch im Register. Die Wiederzulassung ist ein Routinevorgang mit gültiger HU und frischer eVB.
- Länger als sieben Jahre her — die Daten sind gelöscht. Vor der Zulassung ist zusätzlich eine Begutachtung nach § 21 StVZO nötig, die deutlich aufwendiger ist als das Oldtimer-Gutachten.
Vor dem Kauf
Zwei Gutachten sind zwei verschiedene Dinge: § 21 StVZO ist die technische Vollabnahme eines aus dem Register gelöschten Fahrzeugs, § 23 StVZO die Oldtimer-Einstufung. Bei einem lange stillgelegten Klassiker kann beides zusammenkommen. Sehen Sie das Abmeldedatum an, bevor Sie zahlen.
Pauschale Steuer, Umweltzone, Versicherung
- Kfz-Steuer: Für Fahrzeuge mit H-Kennzeichen gilt ein pauschaler Jahresbetrag statt der Bemessung nach Hubraum und Schadstoffklasse. Festgesetzt wird sie vom Hauptzollamt.
- Umweltzonen: Fahrzeuge mit H-Kennzeichen dürfen auch ohne grüne Plakette einfahren — das ist der praktische Hauptgrund für viele Halter.
- Versicherung: Viele Versicherer bieten eigene Oldtimer-Tarife an, oft mit begrenzter Jahresfahrleistung. Das ist ein Vertrag mit Ihrem Versicherer, keine Behördensache.
- Kennzeichenlänge: Das H belegt die letzte Stelle und zählt zur Neun-Zeichen-Grenze — bei einem dreibuchstabigen Unterscheidungszeichen bleibt weniger Raum für die Erkennungsnummer.
Quellen: § 23 StVZO (Oldtimer-Begutachtung) · § 21 StVZO (Begutachtung nach Registerlöschung) · § 9 FZV (Saisonkennzeichen) · Kraftfahrzeugsteuergesetz (Pauschalbesteuerung von Oldtimern) · 35. BImSchV (Ausnahme in Umweltzonen) · Gebührenverzeichnis zur GebOSt, Nummern 221.1.1, 221.7, 224.6 und 228, Stand 08/2026. Stand dieser Seite: 20. August 2026.