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Oldtimer

Dreißig Jahre machen noch keinen Oldtimer.

Das H am Ende des Kennzeichens ist keine Altersangabe, sondern eine Einstufung. Sie setzt ein Gutachten nach § 23 StVZO voraus, in dem eine amtlich anerkannte Prüfstelle den Erhaltungszustand beurteilt. Ohne dieses Gutachten wird der Zusatzbuchstabe nicht zugeteilt — wie alt das Fahrzeug auch ist.

Reihenfolge

Vier Schritte, und der erste ist nicht die Zulassung

Die häufigste teure Verwechslung: erst zulassen, dann das Gutachten machen. Dann steht der Vorgang zweimal an — mit zweimal Gebühr.

  1. Alter prüfen. Maßgeblich ist das Datum der Erstzulassung; das Fahrzeug muss mindestens 30 Jahre alt sein.
  2. Gutachten nach § 23 StVZO einholen. Eine amtlich anerkannte Prüfstelle beurteilt den Zustand: weitgehend originalgetreu, gepflegt, erhaltenswert. Umbauten, die zum Fahrzeug zeitgenössisch passen, sind möglich — spätere Modernisierungen in der Regel nicht.
  3. Hauptuntersuchung. Sie ist eine eigene Prüfung und läuft neben dem Gutachten; viele Prüfstellen erledigen beides in einem Termin.
  4. Zulassung beantragen — mit Gutachten und gültiger HU. Erst jetzt wird das H zugeteilt.
Amtliche Positionen nach dem Gebührenverzeichnis zur GebOSt, internetbasierte Sätze, Stand 08/2026. Beträge nennt diese Seite bewusst nicht; die Kosten des Gutachtens setzt die Prüforganisation fest.
H-KennzeichenGebührennummer 224.6
Zulassung selbstNeuzulassung (221.1.1) oder Wiederzulassung (221.7)
Saisonkennzeichen dazuGebührennummer 228 — die Kombination mit dem H ist zulässig
Der Klassiker aus der Scheune

Erst das Abmeldedatum, dann alles andere

Bei einem lange stillgelegten Fahrzeug entscheidet ein einziges Datum über den gesamten Aufwand: das Datum der Außerbetriebsetzung in der Zulassungsbescheinigung.

  • Weniger als sieben Jahre her — das Fahrzeug steht noch im Register. Die Wiederzulassung ist ein Routinevorgang mit gültiger HU und frischer eVB.
  • Länger als sieben Jahre her — die Daten sind gelöscht. Vor der Zulassung ist zusätzlich eine Begutachtung nach § 21 StVZO nötig, die deutlich aufwendiger ist als das Oldtimer-Gutachten.

Vor dem Kauf

Zwei Gutachten sind zwei verschiedene Dinge: § 21 StVZO ist die technische Vollabnahme eines aus dem Register gelöschten Fahrzeugs, § 23 StVZO die Oldtimer-Einstufung. Bei einem lange stillgelegten Klassiker kann beides zusammenkommen. Sehen Sie das Abmeldedatum an, bevor Sie zahlen.

Was das H bringt

Pauschale Steuer, Umweltzone, Versicherung

  • Kfz-Steuer: Für Fahrzeuge mit H-Kennzeichen gilt ein pauschaler Jahresbetrag statt der Bemessung nach Hubraum und Schadstoffklasse. Festgesetzt wird sie vom Hauptzollamt.
  • Umweltzonen: Fahrzeuge mit H-Kennzeichen dürfen auch ohne grüne Plakette einfahren — das ist der praktische Hauptgrund für viele Halter.
  • Versicherung: Viele Versicherer bieten eigene Oldtimer-Tarife an, oft mit begrenzter Jahresfahrleistung. Das ist ein Vertrag mit Ihrem Versicherer, keine Behördensache.
  • Kennzeichenlänge: Das H belegt die letzte Stelle und zählt zur Neun-Zeichen-Grenze — bei einem dreibuchstabigen Unterscheidungszeichen bleibt weniger Raum für die Erkennungsnummer.

Quellen: § 23 StVZO (Oldtimer-Begutachtung) · § 21 StVZO (Begutachtung nach Registerlöschung) · § 9 FZV (Saisonkennzeichen) · Kraftfahrzeugsteuergesetz (Pauschalbesteuerung von Oldtimern) · 35. BImSchV (Ausnahme in Umweltzonen) · Gebührenverzeichnis zur GebOSt, Nummern 221.1.1, 221.7, 224.6 und 228, Stand 08/2026. Stand dieser Seite: 20. August 2026.

Und jetzt?

Der Antrag ist für jede dieser Fahrzeugarten derselbe Weg.

Sie wählen den Vorgang, tragen Fahrzeug- und Halterdaten ein und laden die Nachweise als Foto hoch. Gestellt wird der Antrag über ZulassungOnline24 — mit vom Kraftfahrt-Bundesamt abgenommener i-Kfz-Software.

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