Offizieller i-Kfz-Softwarepartner · KBA-geprüfte Software, bundesweit einsetzbar KBA-geprüft
auto-einfach-zulassen.de Antrag stellen
Sechs Wege

Auto einfach zulassen — sechs Wege, ein Verfahren.

Auf auto-einfach-zulassen.de geht es genau darum: Die internetbasierte Zulassung läuft für jedes Fahrzeug gleich ab. Was sich unterscheidet, ist alles davor: welches Papier Sie brauchen, welches Schild ans Fahrzeug kommt, welche Prüfung vorausgeht und was die Behörde dafür nimmt. Diese Seite zeigt die Unterschiede — nicht das, was ohnehin überall gleich ist.

Kennzeichnung

Vom Kraftfahrt-Bundesamt abgenommene Software

Siegel: Offizieller i-Kfz-Softwarepartner Rundes Emblem mit Schild und Haken. Ringtext: Offizieller i-Kfz-Softwarepartner. Darunter: KBA-geprüfte Software. Kein Hoheitszeichen. i-Kfz-SOFTWAREPARTNER KBA-GEPRÜFT
  • Offizieller i-Kfz-Softwarepartner. Die eingesetzte Software hat das Abnahmeverfahren des Kraftfahrt-Bundesamts bestanden.
  • Alle sechs Großvorfälle über eine geprüfte Großkundenschnittstelle — ohne eigene KBA-Registrierung.
  • Bundesweit einreichen. Zuständig bleibt die Behörde am Sitz des Halters, der Weg dorthin ist digital.
  • Amtliche Gebühren 1:1. Ohne Aufschlag weitergegeben und getrennt ausgewiesen.

Kein Hoheitszeichen, keine Behörde. auto-einfach-zulassen.de ist ein Angebot der DCS Digital Code Solutions UG (haftungsbeschränkt), eines privaten Zulassungsdienstes. Das Siegel kennzeichnet die eingesetzte Software, nicht eine amtliche Stellung — über Ihren Antrag entscheidet Ihre Zulassungsbehörde.

Der Weg Ihres Antrags

Von Ihnen bis zur Zulassungsbehörde — ein Weg

Ihr Antrag wird erfasst, geprüft und über die vom Kraftfahrt-Bundesamt abgenommene i-Kfz-Großkundenschnittstelle an die für Sie zuständige Zulassungsbehörde übermittelt. Die Entscheidung läuft denselben Weg zurück — als vorläufiger Zulassungsnachweis, den Sie sofort herunterladen können.

Sie

Fahrzeug- und Halterdaten, Nachweise als Foto, digitale Vollmacht — ohne Online-Ausweisfunktion.

  • Motorrad, Pkw, Wohnmobil
  • Anhänger, Oldtimer, Import
Vom KBA abgenommen

i-Kfz-Großkundenschnittstelle

Prüfung · Signatur · Übermittlung

NZTZUGWZHAAB

Ihre Zulassungsbehörde

Zuständig ist die Behörde an Ihrem Wohnsitz — erreicht wird sie digital, ohne Termin.

  • Entscheidung
  • Vorläufiger Nachweis (§ 31 FZV)
  • + rund 396 Zulassungsstellen

Antrag zur BehördeEntscheidung zurück

Nebeneinander

Was tatsächlich anders ist

Alles in dieser Tabelle unterscheidet sich zwischen den Fahrzeugarten. Alles, was nicht drinsteht — Halterdaten, SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer, Ausweis, digitale Vollmacht — ist überall gleich und deshalb hier weggelassen.

Gebührennummern aus dem Gebührenverzeichnis zur GebOSt, internetbasierte Positionen, Stand 08/2026. Beträge nennt diese Seite bewusst nicht — maßgeblich ist der Gebührenbescheid Ihrer Zulassungsbehörde.
FahrzeugartKennzeichenBesonderer NachweisAmtliche Position
Motorrad & Roller ein Schild hinten, verkleinert zweizeilig keiner über den Normalfall hinaus Neuzulassung, GebOSt-Nr. 221.1.1
Wohnmobil & Camper zwei Schilder, Standardformat Einstufung als Sonderaufbau in den Papieren Neuzulassung, GebOSt-Nr. 221.1.1
Anhänger & Wohnwagen eigenes Kennzeichen, nicht das des Zugfahrzeugs eigene eVB für den Anhänger Neuzulassung, GebOSt-Nr. 221.1.1
Oldtimer H am Ende des Kennzeichens Gutachten nach § 23 StVZO, Fahrzeug mindestens 30 Jahre alt H-Zuschlag, GebOSt-Nr. 224.6
Elektroauto E am Ende des Kennzeichens Antriebsart ergibt sich aus den Fahrzeugpapieren E-Zuschlag, GebOSt-Nr. 224.5 — derzeit gebührenfrei
Importfahrzeug zwei Schilder, Standardformat CoC-Papier oder Einzelgenehmigung, bei Gebrauchten die ausländischen Papiere Neuzulassung, GebOSt-Nr. 221.1.1

Quelle: Gebührenverzeichnis zur Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt), internetbasierte Positionen, Stand 08/2026. Die Servicegebühr des Dienstleisters kommt hinzu und wird im Antragsprozess vor der Bezahlung ausgewiesen — sie steht bewusst nicht auf dieser Seite, weil sie sich ändern kann.

Was überall gleich ist

Der Weg selbst ändert sich nie.

Egal ob Roller oder Wohnmobil: Sie erfassen Fahrzeug- und Halterdaten, laden die Nachweise als Foto hoch, erteilen digital die Vollmacht und zahlen. Anschließend geht der Antrag über die vom Kraftfahrt-Bundesamt abgenommene Großkundenschnittstelle an Ihre Zulassungsbehörde.

  • Zuständig ist immer die Behörde am Wohnsitz der Halterin oder des Halters, nicht am Standort des Fahrzeugs.
  • Nach der Freigabe erhalten Sie den vorläufigen Zulassungsnachweis digital — damit dürfen Sie bis zu 14 Tage fahren (§ 31 FZV), bis Plaketten und Papiere per Post kommen.
  • Eine Online-Ausweisfunktion brauchen Sie nicht; die digitale Vollmacht tritt an ihre Stelle.
Kurz beantwortet

Fragen zur Fahrzeugart

Kann ich jedes Fahrzeug online zulassen?

Die allermeisten ja — Pkw, Krafträder, Wohnmobile, Anhänger und importierte Fahrzeuge mit CoC-Papier laufen über das i-Kfz-Verfahren. Schwieriger wird es bei Fahrzeugen mit Einzelgenehmigung statt CoC und bei Fahrzeugen, deren Papiere keine Sicherheitscodes tragen. Ob Ihr Fall dazugehört, wird vor der Bezahlung geprüft.

Ändert die Fahrzeugart die Bearbeitungsdauer?

Nein. Die Behörde bearbeitet die Vorgänge unabhängig von der Fahrzeugart; die Einreichung erfolgt in der Regel am selben Werktag. Länger dauert nur, was Sie vorbereiten müssen — etwa ein Oldtimer-Gutachten.

Brauche ich für einen Anhänger eine eigene Versicherung?

Ja. Ein zulassungspflichtiger Anhänger braucht eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung und damit eine eigene eVB-Nummer. Die Versicherung des Zugfahrzeugs deckt den Anhänger für die Zulassung nicht ab.

Ist auto-einfach-zulassen.de eine Behörde?

Nein. auto-einfach-zulassen.de ist ein Angebot der DCS Digital Code Solutions UG (haftungsbeschränkt), eines privaten Zulassungsdienstes aus Wiesbaden — keine Behörde und kein Auftritt eines Bundesamts. Über den Antrag entscheidet allein die zuständige Zulassungsbehörde.

Und jetzt?

Der Antrag ist für jede dieser Fahrzeugarten derselbe Weg.

Sie wählen den Vorgang, tragen Fahrzeug- und Halterdaten ein und laden die Nachweise als Foto hoch. Gestellt wird der Antrag über ZulassungOnline24 — mit vom Kraftfahrt-Bundesamt abgenommener i-Kfz-Software.

Antrag bei ZulassungOnline24 starten