Papier verloren? Dann endet der Online-Weg vorerst.
Ohne Zulassungsbescheinigung gibt es keinen Sicherheitscode — und ohne Code keine Online-Zulassung, denn der Code ersetzt die Vorlage des Papiers (§ 21 FZV). Ist der Fahrzeugschein oder der Fahrzeugbrief verloren, beantragen Sie Ersatz bei der Zulassungsbehörde; beim Fahrzeugbrief gehört dazu in der Regel ein Aufgebotsverfahren. Mit den neuen Papieren geht es danach online weiter.
Ersatz bei der BehördeAufgebot 8,70 €Stand 17. September 2026
Was ändert sich, je nachdem welches Papier fehlt?
Der Fahrzeugschein ist schneller ersetzt als der Fahrzeugbrief. Der Brief steht für die Verfügungsberechtigung über das Auto; bevor ein neuer ausgestellt wird, bietet das Kraftfahrt-Bundesamt den verlorenen öffentlich auf.
| Verloren | Online-Zulassung | Weg zum Ersatz |
|---|---|---|
| Fahrzeugschein (Teil I) | nicht möglich für Umschreibung und Wiederzulassung | Ersatz bei der Behörde; ein wiedergefundener alter Schein ist abzugeben (§ 13 Abs. 7 FZV) |
| Fahrzeugbrief (Teil II) | nicht möglich, wo der Brief-Code verlangt wird | Verlust anzeigen (§ 14 Abs. 5 FZV), Aufgebot, danach neuer Brief |
| Beide Papiere | nicht möglich | beide Ersatzverfahren bei der Behörde |
| Nur Fahrzeugbrief fehlt, Umzug ohne Halterwechsel | online möglich, wenn das Kennzeichen bleibt | § 30 Abs. 3 FZV verlangt den Brief dann nicht |
Was kostet das Aufgebot eines verlorenen Fahrzeugbriefs?
Die Gebührenordnung nennt für die Aufbietung der Zulassungsbescheinigung Teil II 8,70 € (GebOSt Nr. 236) und für die Aufbietung einschließlich der öffentlichen Bekanntmachung 5,10 € (Nr. 131). Welche Positionen im Einzelfall zusammenkommen, weist Ihre Behörde im Bescheid aus; hinzu kommen die Kosten für das neue Dokument.
- Planen Sie Zeit ein: Den Verlust zeigen Sie unverzüglich bei der Behörde an. Das Kraftfahrt-Bundesamt bietet den Brief im Verkehrsblatt auf, und ein neuer darf erst nach Ablauf der Vorlagefrist ausgestellt werden — oft vergehen mehrere Wochen.
- Verkaufen Sie gerade? Klären Sie den Ersatz, bevor der Käufer umschreiben will — ohne Brief-Code geht seine Online-Umschreibung nicht.
- Finanziert oder geleast? Oft liegt der Brief gar nicht bei Ihnen, sondern bei der Bank. Dann ist er nicht verloren, sondern angefordert werden muss er dort.
Quelle: GebOSt, Anlage zu § 1, Nr. 131 und 236, abgerufen am 16. September 2026.
Wann geht es wieder online weiter?
Sobald Sie die Ersatzpapiere haben. Sie tragen eigene Sicherheitscodes; mit ihnen läuft die Online-Zulassung wie gewohnt. Codes eines für ungültig erklärten alten Dokuments verwenden Sie nicht mehr.
„Das Kraftfahrt-Bundesamt hat auf Antrag die verlorene Zulassungsbescheinigung Teil II im Verkehrsblatt mit einer Frist zur Vorlage bei der zuständigen Zulassungsbehörde aufzubieten. Eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II darf erst nach Ablauf dieser Frist ausgefertigt werden.“
- Kennzeichenschilder verloren oder gestohlen? Das ist ein eigener Fall — ZulassungOnline24 erklärt ihn unter Kennzeichen verloren.
- Bei Diebstahl der Papiere erstatten Sie zusätzlich Anzeige bei der Polizei.
Was fragen Halter nach einem Verlust?
Kann ich den Sicherheitscode ohne das Papier bekommen?
Nein. Der Code belegt, dass Sie das Dokument besitzen. Ohne das Papier führt der Weg über ein Ersatzdokument mit eigenem Code.
Ich habe nur ein Foto vom Fahrzeugschein — reicht das?
Für die Online-Zulassung nicht, wenn der Code darauf nicht freigelegt und lesbar ist. Und ein Code, den Sie vor dem Verlust fotografiert haben, gehört zu einem Dokument, das Sie nicht mehr besitzen.
Darf ich ohne Fahrzeugschein fahren?
Nein. Die Zulassungsbescheinigung Teil I muss beim Fahren mitgeführt werden (§ 13 Abs. 6 FZV). Beantragen Sie Ersatz, bevor Sie das Auto wieder nutzen.
Was mache ich, wenn der alte Fahrzeugschein wieder auftaucht?
Geben Sie ihn unverzüglich bei der zuständigen Zulassungsbehörde ab, sobald bereits ein neuer ausgestellt ist (§ 13 Abs. 7 FZV).
Quellen: § 13 FZV · § 14 FZV · § 21 FZV · § 30 FZV. Information, keine Rechtsberatung. Stand: .