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Fragen und Antworten

Die Fragen vor der Online-Zulassung — kurz beantwortet.

Hier stehen die Fragen, die Halter vor dem Online-Antrag am häufigsten stellen. Jede Antwort verweist auf die Seite mit den Einzelheiten und der Rechtsgrundlage.

18 Antwortenmit FundstellenStand 17. September 2026

  • Preise: Gebrauchtwagen und Wiederzulassung 79,99 €, Neuwagen 129,99 €, jeweils mit Amtsgebühren.
  • Amtsgebühr: online 12,80 € statt 30,00 € am Schalter.
  • Fahrtbeginn: mit Ausdruck der Entscheidung, ohne Plaketten längstens 14 Tage, mit ungestempelten Schildern 10 Tage.
  • Grenze: Wiederzulassung online nur bis 7 Jahre nach der Abmeldung.
Grundlagen

Was muss man über die Online-Zulassung wissen?

Was bedeutet es, ein Auto online zuzulassen?

Der Zulassungsantrag geht elektronisch an die zuständige Zulassungsbehörde, die ihn nach den Regeln für internetbasierte Verfahren entscheidet (§ 18 FZV). Sie gehen dafür nicht zur Zulassungsstelle; die Papiere kommen per Post. Mehr auf der Startseite.

Welche Fälle gehen online?

Die Neuzulassung mit Fahrzeugbrief vom Händler, die Umschreibung eines gekauften Gebrauchtwagens und die Wiederzulassung eines Autos, das höchstens sieben Jahre abgemeldet war. Details unter Neuwagen, Gebrauchtwagen und Wiederzulassung.

Wann geht es nicht online?

Bei Papieren ohne Sicherheitscode, bei der ersten Zuteilung eines H-Kennzeichens, bei geänderten Fahrzeugdaten, nach mehr als sieben Jahren Stilllegung, bei offener Kfz-Steuer und bei Importen ohne deutsche Papiere. Die Übersicht steht unter Zulassung ohne Termin.

Brauche ich einen Termin bei der Zulassungsstelle?

Nein, der Online-Antrag kommt ohne Termin aus. Einen Termin brauchen Sie nur für Fälle, die online ausgeschlossen sind.

Brauche ich die Online-Ausweisfunktion?

Nicht über ZulassungOnline24. Dort genügen ein Foto des Ausweises und die digital unterschriebene Vollmacht. Die eID verlangt nur der Selbstantrag im Portal der Behörde.

Unterlagen

Welche Unterlagen und Codes brauchen Sie?

Was brauche ich für die Online-Zulassung?

Die Zulassungsbescheinigungen mit Sicherheitscodes, eine eVB-Nummer, eine IBAN für das SEPA-Mandat, einen Ausweis und außer beim Neuwagen eine gültige Hauptuntersuchung. Die vollständige Checkliste trennt die Fälle.

Wo finde ich die Sicherheitscodes?

Auf der Rückseite des Fahrzeugscheins (7 Zeichen, ab 2015), links mittig auf dem Fahrzeugbrief unter einer Folie (12 Zeichen, ab Oktober 2017) und unter den Stempelplaketten (je 3 Zeichen). Freilegen erst im Antrag — mehr unter Sicherheitscodes.

Woher bekomme ich die eVB-Nummer?

Von Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung, kostenlos und meist sofort per App oder E-Mail. Sie gilt für ein Fahrzeug und einen Vorgang. Mehr unter eVB-Nummer.

Warum will der Antrag meine IBAN?

Weil ohne Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer nicht zugelassen wird (§ 13 KraftStG). Abbuchen darf nur der Zoll. Mehr unter SEPA-Mandat.

Was mache ich, wenn ein Papier verloren ist?

Ersatz bei der Zulassungsbehörde beantragen; beim Fahrzeugbrief mit Aufgebot. Mit den neuen Papieren geht es danach online weiter. Mehr unter Papiere verloren.

Kosten und Kennzeichen

Was kostet es, und welches Kennzeichen bekommen Sie?

Was kostet die Online-Zulassung?

Bei ZulassungOnline24 79,99 € für Gebrauchtwagen und abgemeldete Autos, 129,99 € für Neuwagen, jeweils mit allen Amtsgebühren. Schilder kosten 20,00 € je Stück zuzüglich Versand. Mehr unter Kosten.

Kann ich mein Wunschkennzeichen bekommen?

Ja. Reservieren Sie es vorab bei Ihrer Behörde und geben Sie Kennzeichen und PIN im Antrag an; bei ZulassungOnline24 ohne Aufpreis. Mehr unter Wunschkennzeichen reservieren.

Kann ich das Kennzeichen des Verkäufers behalten?

Ja, bei der Umschreibung eines noch zugelassenen Autos können Sie es weiterführen, auch aus einem anderen Bezirk. Dann brauchen Sie keine neuen Schilder.

Geht ein E-Kennzeichen online?

Ja, das internetbasierte Verfahren sieht es ausdrücklich vor. Das E gibt es auf Antrag für Elektroautos und bestimmte Plug-in-Hybride. Mehr unter Elektroauto.

Nach dem Antrag

Was passiert nach dem Antrag?

Wie lange dauert die Online-Zulassung?

Ihre Eingabe rund zehn Minuten, die Einreichung in der Regel am selben Werktag. Die Entscheidung hängt von der Prüfung der Behörde ab; bei automatisierter Entscheidung kommen die Unterlagen spätestens sechs Kalendertage nach dem Abruf. Mehr unter Ablauf und Dauer.

Ab wann darf ich fahren?

Nach der Entscheidung, mit den richtigen Schildern und einem Ausdruck der Entscheidung. Ohne Plaketten erlaubt § 31 FZV bis zu vierzehn Tage, für ungestempelte Schilder nennt § 26 Abs. 4 Nr. 5 FZV zehn Kalendertage.

Kann ich einen Oldtimer online zulassen?

Ja, wenn das H-Kennzeichen schon zugeteilt ist. Die erste Zuteilung des H läuft bei der Behörde. Mehr unter Oldtimer.

Ist auto-einfach-zulassen.de eine Behörde?

Nein. auto-einfach-zulassen.de ist ein Angebot der DCS Digital Code Solutions UG (haftungsbeschränkt), eines privaten Zulassungsdienstes aus Wiesbaden. Den Antrag stellen Sie über ZulassungOnline24; entscheiden tut die zuständige Zulassungsbehörde.

Quellen: Fahrzeug-Zulassungsverordnung · Kraftfahrzeugsteuergesetz · GebOSt, Anlage zu § 1. Information, keine Rechtsberatung — verbindlich entscheidet die zuständige Zulassungsbehörde. Stand: .

Und jetzt?

Papiere bereit? Dann dauert Ihr Teil rund zehn Minuten.

Sie wählen den Vorgang, tragen Fahrzeug- und Halterdaten ein, fotografieren die Papiere und erteilen die Vollmacht digital. Gestellt wird der Antrag über ZulassungOnline24 — mit vom Kraftfahrt-Bundesamt abgenommener i-Kfz-Software.

Antrag bei ZulassungOnline24 starten