Vollmacht für die Zulassung: auf Papier für den Schalter, digital für den Online-Antrag.
Wer ein Auto für eine andere Person zulässt, braucht deren Vollmacht. Am Schalter ist das ein unterschriebenes Papier samt Ausweis der Halterin oder des Halters; beim Online-Antrag über ZulassungOnline24 erteilen Sie die Vollmacht digital im Antrag. Beauftragen Sie jemanden, gehört außerdem Ihr schriftliches Einverständnis zur Auskunft über Kfz-Steuerrückstände dazu (§ 13 Abs. 2 KraftStG).
Schalter oder online§ 13 Abs. 2 KraftStGStand 17. September 2026
Was gehört in eine Vollmacht für die Zulassungsstelle?
Für die Vorsprache am Schalter gibt es keine bundesweit vorgeschriebene Vorlage; viele Zulassungsbehörden stellen eigene Vordrucke bereit. Damit die Vollmacht am Schalter trägt, sollte sie mindestens diese Angaben enthalten.
- Vollmachtgeber: Name, Anschrift und Geburtsdatum der Halterin oder des Halters — bei Firmen Firmenname und Vertretungsberechtigte.
- Bevollmächtigte Person: Name und Anschrift.
- Der konkrete Vorgang: etwa „Zulassung“, „Umschreibung“ oder „Wiederzulassung“.
- Das Fahrzeug: Fahrzeug-Identifizierungsnummer und, falls vorhanden, Kennzeichen.
- Einverständnis zur Steuerauskunft nach § 13 Abs. 2 KraftStG.
- Ort, Datum und eigenhändige Unterschrift.
Zur Vollmacht gehören am Schalter in der Regel der Ausweis der Halterin oder des Halters (Original oder Kopie, je nach Behörde) und der Ausweis der bevollmächtigten Person. Fragen Sie im Zweifel bei Ihrer Behörde nach, welche Form sie verlangt.
Wie funktioniert die Vollmacht beim Online-Antrag?
Sie beauftragen ZulassungOnline24, den Antrag für Sie einzureichen, und unterschreiben die Vollmacht direkt im Antrag digital — mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Eingereicht wird der Antrag dann über die Großkundenschnittstelle des Kraftfahrt-Bundesamts; die Weiterleitung kostet amtlich 0,70 € (GebOSt Nr. 129) und ist im Endpreis enthalten.
| Punkt | Schalter | Online über ZulassungOnline24 |
|---|---|---|
| Form | Papier, eigenhändig unterschrieben | digital im Antrag unterschrieben |
| Wer geht hin | die bevollmächtigte Person | niemand — der Antrag geht elektronisch |
| Ausweis | nach Vorgabe der Behörde | Foto des Ausweises |
| Online-Ausweisfunktion | nicht nötig | nicht nötig |
| Amtsgebühr Zulassung | 30,00 € (Nr. 221.1) | 12,80 € (Nr. 221.1.1), im Endpreis enthalten |
| Ihr Aufwand | Anfahrt und Wartezeit | rund 10 Minuten Eingabe |
| Einreichung | Vorsprache mit Termin | Großkundenschnittstelle des KBA |
Was schreibt die FZV für die Online-Vollmacht vor?
Für Anträge über die Großkundenschnittstelle ist der Inhalt der Vollmacht amtlich festgelegt: Stellt ein Großkunde den Antrag für eine andere Person als Halter, muss er — außer bei der Abmeldung — eine Vollmacht nach Anlage 12 der FZV übermitteln (§ 37 Abs. 4 FZV). Diese Vorgaben setzt die digitale Vollmacht im Antrag um.
„Bei einem Antrag nach Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 ist, außer im Fall der Außerbetriebsetzung, eine Vollmacht nach den Vorgaben der Anlage 12 an die Großkundenschnittstelle zu übermitteln.“
- Halterangaben: Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum, Geburtsort und Geburtsname — bei Minderjährigen zusätzlich die gesetzliche Vertretung.
- Bevollmächtigte Stelle: Name des Unternehmens und Anschrift.
- Umfang: Einzelzulassung oder Mehrfachzulassung mit bis zu 100 Fahrzeugen, jeweils einschließlich Wiederzulassung sowie Halter- oder Adressänderung.
- Fahrzeug: Fahrzeug-Identifizierungsnummer oder Fahrzeugbrief.
- Versand der Unterlagen: ob Fahrzeugschein, Plaketten und Fahrzeugbrief an Sie, an die bevollmächtigte Stelle oder an Dritte gehen — etwa den Fahrzeugbrief an eine finanzierende Bank.
- Einwilligungen: in die elektronische Bekanntgabe der Entscheidung an die bevollmächtigte Stelle, in die Mitteilung von Kennzeichen, Gebühr und Ablehnungsgrund sowie in die Auskunft über Kfz-Steuer- und Gebührenrückstände.
Quelle: Anlage 12 FZV — Bevollmächtigung zur Antragstellung über die Großkundenschnittstelle (BGBl. 2025 I Nr. 382).
Warum gehört ein Einverständnis zur Steuerauskunft dazu?
Weil die Behörde vor jeder Zulassung prüft, ob die künftige Halterin oder der künftige Halter Kfz-Steuer schuldet — und das Ergebnis der beauftragten Person nur mitteilen darf, wenn diese Einwilligung schriftlich vorliegt.
„Beauftragt der Steuerpflichtige einen Dritten mit der Zulassung des Fahrzeugs, so hat er sein Einverständnis hinsichtlich der Bekanntgabe seiner kraftfahrzeugsteuerrechtlichen Verhältnisse durch die Zulassungsbehörde an den Dritten schriftlich zu erklären. Die Zulassung des Fahrzeugs ist in diesen Fällen von der Vorlage der Einverständniserklärung abhängig.“
Viele Vollmachtsvordrucke der Behörden enthalten diese Erklärung bereits. Fehlt sie, scheitert die Zulassung am Schalter trotz Vollmacht.
Was fragen Halter zur Vollmacht?
Braucht die bevollmächtigte Person eine eigene eVB-Nummer?
Nein. Die eVB-Nummer gehört zur Versicherung des Fahrzeugs der Halterin oder des Halters. Die bevollmächtigte Person bringt sie nur mit.
Kann ich für meine Eltern oder meinen Partner online zulassen?
Ja. Im Antrag geben Sie an, dass Sie für eine andere Person handeln; die Halterin oder der Halter erteilt die Vollmacht digital. Die Halterdaten müssen zu Ausweis und Papieren passen.
Reicht ein Foto der Vollmacht am Schalter?
Das entscheidet die jeweilige Behörde. Viele verlangen das unterschriebene Original. Beim Online-Antrag stellt sich die Frage nicht, weil die Vollmacht dort digital erteilt wird.
Wie lässt eine Firma ein Auto zu?
Für eine Firma handelt, wer sie vertreten darf, oder eine von ihr bevollmächtigte Person. Zuständig ist die Behörde am Sitz des Unternehmens; Nachweise zur Firma, etwa ein Registerauszug, kommen hinzu.
Quellen: § 13 KraftStG · § 37 FZV · Anlage 12 FZV · GebOSt, Anlage zu § 1. Information, keine Rechtsberatung. Stand: .