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Elektroauto

Das E kostet nichts — und ist trotzdem nicht automatisch.

Für das E-Kennzeichen sieht Gebührennummer 224.5 derzeit keinen Zuschlag vor. Zugeteilt wird es trotzdem nur auf Antrag und nur, wenn das Fahrzeug die Voraussetzungen des Elektromobilitätsgesetzes erfüllt. Wer nichts angibt, bekommt ein gewöhnliches Kennzeichen.

Wer bekommt es

Drei Antriebsarten, eine Bedingung

Voraussetzungen nach dem Elektromobilitätsgesetz. Den Nachweis führen die Fahrzeugpapiere — ein zusätzliches Gutachten ist nicht nötig.
Reines Elektrofahrzeug Batterieelektrisch angetrieben. Erfüllt die Voraussetzung ohne weitere Bedingung.
Brennstoffzellenfahrzeug Wasserstoffbetrieben mit Brennstoffzelle. Ebenfalls ohne weitere Bedingung.
Plug-in-Hybrid Nur, wenn das Fahrzeug die Grenzwerte des Elektromobilitätsgesetzes einhält — bei der elektrischen Mindestreichweite oder beim CO₂-Ausstoß. Hier scheitern die meisten Zuteilungen.
Vollhybrid ohne Stecker Kein E-Kennzeichen. Ein Hybrid, der sich nicht extern laden lässt, fällt nicht unter die Regelung.
Was es bringt

Die Vorteile vergibt nicht der Bund, sondern Ihre Kommune

Das E-Kennzeichen ist ein Erkennungsmerkmal, kein Anspruch. Es macht ein Fahrzeug für kommunale Bevorrechtigungen identifizierbar — ob und welche es gibt, entscheidet jede Stadt für sich.

  • Reservierte Parkflächen an Ladepunkten — verbreitet, aber örtlich geregelt.
  • Parkgebührenermäßigung oder -befreiung — kommt vor, ist aber keineswegs überall so.
  • Freigabe von Busspuren — selten und meist auf bestimmte Abschnitte begrenzt.
  • Ausnahmen von Zufahrtsbeschränkungen — im Einzelfall.

Prüfen Sie also, was Ihre Stadt tatsächlich gewährt, bevor Sie das E zur Bedingung machen. In einer Kommune ohne Bevorrechtigungen ist es schlicht ein Buchstabe.

Nicht verwechseln

Kfz-Steuer und E-Kennzeichen haben nichts miteinander zu tun. Steuervergünstigungen für Elektrofahrzeuge ergeben sich aus dem Kraftfahrzeugsteuergesetz und werden vom Hauptzollamt festgesetzt — unabhängig davon, ob Sie ein E auf dem Schild haben.

Vorbereitung

Was Sie bereitlegen

Nichts Zusätzliches. Für ein neues Elektroauto genügen Zulassungsbescheinigung Teil II mit freigelegtem Sicherheitscode, eVB-Nummer, Ausweisdokument und SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer — wie bei jedem Neuwagen.

Das E geben Sie im Antrag als Kennzeichenoption an. Die Antriebsart liest die Behörde aus den Fahrzeugpapieren; ein gesonderter Nachweis wird nicht verlangt.

Kennzeichenlänge

Das E belegt die letzte Stelle und zählt zur Neun-Zeichen-Grenze. Bei einem dreibuchstabigen Unterscheidungszeichen bleibt dadurch weniger Raum für die Erkennungsnummer — bei einem Wunschkennzeichen sollten Sie das einplanen.

Quellen: Elektromobilitätsgesetz (Voraussetzungen für die Kennzeichnung) · Kraftfahrzeugsteuergesetz · Gebührenverzeichnis zur GebOSt, Nummer 224.5, internetbasierte Position, Stand 08/2026. Beträge nennt diese Seite bewusst nicht. Kommunale Bevorrechtigungen legen die Städte und Gemeinden selbst fest; eine bundesweite Regelung besteht nicht. Stand dieser Seite: 20. August 2026.

Und jetzt?

Der Antrag ist für jede dieser Fahrzeugarten derselbe Weg.

Sie wählen den Vorgang, tragen Fahrzeug- und Halterdaten ein und laden die Nachweise als Foto hoch. Gestellt wird der Antrag über ZulassungOnline24 — mit vom Kraftfahrt-Bundesamt abgenommener i-Kfz-Software.

Antrag bei ZulassungOnline24 starten