Kein Termin frei? Ein Online-Antrag braucht keinen.
Für die Online-Zulassung brauchen Sie keinen Termin bei der Zulassungsstelle: Der Antrag geht elektronisch an die zuständige Behörde, die ihn nach den Regeln für internetbasierte Verfahren bearbeitet (§ 18 FZV). Einen Termin brauchen Sie nur noch für Fälle, die online ausgeschlossen sind — etwa die erste Zuteilung eines H-Kennzeichens oder ein Auto mit geänderten technischen Daten (§ 26 Abs. 1 FZV).
§ 18 FZVrund um die UhrStand 17. September 2026
Warum braucht die Online-Zulassung keinen Termin?
Weil der Antrag nicht am Schalter eingeht, sondern als Datensatz. Die Termine vieler Zulassungsstellen regeln den Publikumsverkehr — die elektronische Antragsstrecke ist davon getrennt.
„Die Zulassung eines Fahrzeuges, einschließlich der Änderung bestehender Zulassungen […], sowie die Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs hat nach Maßgabe dieses Abschnittes zu erfolgen, sofern der entsprechende Antrag internetbasiert gestellt wird (internetbasierte Zulassungsverfahren).“
Über die Großkundenschnittstelle des Kraftfahrt-Bundesamts erreicht ein Antrag jede Zulassungsbehörde. Sie müssen weder das Portal Ihrer Behörde suchen noch dort freie Zeitfenster abwarten. Ihre Eingabe dauert rund 10 Minuten, und die Amtsgebühr sinkt nebenbei: 12,80 € online statt 30,00 € am Schalter (GebOSt Nr. 221.1.1 und 221.1).
Online oder mit Termin — was passt zu Ihrem Fall?
Die meisten Alltagsfälle gehen ohne Termin. Die Tabelle zeigt, wann die Vorsprache trotzdem nötig ist.
| Ihr Fall | Weg | Grund |
|---|---|---|
| Gebrauchtwagen gekauft, Papiere mit Codes | online | Umschreibung nach § 30 FZV |
| Neuwagen mit Fahrzeugbrief vom Händler | online | Erstzulassung nach § 27 FZV |
| Eigenes Auto nach Stilllegung | online bis sieben Jahre | Wiederzulassung nach § 29 FZV |
| Papiere ohne Sicherheitscode | Termin | Codes ersetzen die Vorlage, ohne Code keine Online-Prüfung |
| Erstes H-Kennzeichen | Termin | § 26 Abs. 1 Nr. 3 b FZV — Oldtimer |
| Umbau, geänderte Fahrzeugdaten | Termin | § 26 Abs. 1 Nr. 5 FZV |
| Import ohne deutsche Papiere | Termin | über ZulassungOnline24 derzeit nicht online |
| Papiere verloren | Termin für Ersatz | Ersatz und Aufgebot |
Was bringen Sie mit, wenn Sie doch einen Termin brauchen?
Grundsätzlich die Originale dessen, was online die Codes ersetzen: beide Zulassungsbescheinigungen, dazu eVB-Nummer, Ausweis und SEPA-Mandat. Buchen Sie den Termin bei der Behörde am Wohnsitz — sie ist zuständig, nicht die am Standort des Autos.
- Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief im Original, beim Neuwagen zusätzlich das CoC-Papier.
- eVB-Nummer, Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung, falls die Behörde sie verlangt.
- IBAN für das SEPA-Mandat der Kfz-Steuer.
- Gültiger HU-Nachweis, bei Oldtimern das Gutachten nach § 23 StVZO.
- Die Kennzeichenschilder, falls sie abgestempelt oder entstempelt werden sollen.
- Schicken Sie jemanden, eine Vollmacht mit Einverständnis zur Steuerauskunft.
Was fragen Halter, die keinen Termin bekommen?
Kann ZulassungOnline24 für mich einen Termin buchen?
Nein. Termine vergibt jede Zulassungsbehörde selbst. ZulassungOnline24 stellt stattdessen den Online-Antrag, der ohne Termin auskommt.
Darf ich mein Auto in einer anderen Stadt zulassen, wenn dort Termine frei sind?
Nein. Zuständig ist die Behörde am Wohnsitz oder Sitz des Halters. Der Online-Antrag erreicht diese Behörde ohne Termin — auch wenn ihr Schalter ausgebucht ist.
Geht der Online-Antrag auch am Samstag?
Den Antrag stellen Sie jederzeit. Eingereicht und entschieden wird abhängig von Prüfung, Behörde und technischer Verfügbarkeit.
Ist die Online-Zulassung genauso gültig wie am Schalter?
Ja. Entschieden wird von derselben Behörde, und die Zulassung wird am Tag der Bekanntgabe wirksam (§ 23 Abs. 2 FZV). Die Papiere kommen per Post.